Ummelden nach dem Umzug in Hamburg
Veröffentlicht am 17.06.2025 von Junskitransporte — 6 min
Ein Umzug bringt viele Veränderungen mit sich – neue Nachbarschaft, neue Wege zur Arbeit oder zur Schule, vielleicht sogar ein ganz neuer Lebensabschnitt. Doch bei aller Aufregung darf man nicht vergessen, sich rechtzeitig um die bürokratischen Dinge zu kümmern. Eines davon ist die Wohnsitzummeldung beim Einwohnermeldeamt. Wer in Hamburg umzieht – sei es innerhalb der Stadt oder aus einer anderen Stadt kommend –, muss sich innerhalb einer bestimmten Frist ummelden.
In diesem Beitrag findest du alles, was du rund ums Ummelden in Hamburg wissen musst – verständlich erklärt, detailliert beschrieben und mit hilfreichen Tipps versehen.
1. Warum muss man sich überhaupt ummelden?
In Deutschland herrscht Meldepflicht. Das bedeutet: Jeder, der in eine neue Wohnung zieht, ist gesetzlich dazu verpflichtet, diese dem Einwohnermeldeamt zu melden. Das hat nicht nur bürokratische Gründe. Eine korrekte Anmeldung ist auch notwendig, um wichtige Dokumente wie den Personalausweis zu aktualisieren, um Post zuverlässig zu erhalten oder um bestimmte Leistungen (z. B. von Behörden oder Versicherungen) in Anspruch nehmen zu können.
Bei einem Umzug innerhalb Hamburgs spricht man von einer „Ummeldung“. Wer aus einer anderen Stadt nach Hamburg zieht, muss sich in Hamburg „anmelden“. Wer Hamburg verlässt, meldet sich dort „ab“. In diesem Beitrag konzentrieren wir uns auf den Fall des Umziehens innerhalb Hamburgs oder aus einer anderen Stadt nach Hamburg.
2. Fristen und rechtliche Grundlagen
Laut Bundesmeldegesetz (§17 BMG) gilt in Deutschland eine Frist von 14 Tagen nach Einzug in die neue Wohnung. Diese Frist gilt auch in Hamburg. Entscheidend ist nicht das Umzugsdatum oder das Datum des Mietvertrags, sondern der tatsächliche Einzugstag.
Wer diese Frist versäumt, riskiert ein Bußgeld – in Hamburg können das bis zu 1.000 Euro sein. Zwar zeigen sich die Behörden oft kulant, vor allem wenn man sich nur um wenige Tage verspätet, aber verlassen sollte man sich darauf nicht.
Tipp: Notiere dir das Einzugsdatum und vereinbare möglichst frühzeitig einen Termin zur Ummeldung – idealerweise schon einige Wochen vor dem Umzug.
3. Wo kann man sich in Hamburg ummelden?
In Hamburg erfolgt die Ummeldung über das Hamburger Einwohnerzentralregister. Zuständig sind die Kundenzentren der Bezirksämter – von Altona über Wandsbek bis Harburg. Du kannst dir das Kundenzentrum frei wählen; es muss nicht zwingend in deinem neuen Stadtteil liegen.
Kundenzentren mit Meldestellen in Hamburg (Auswahl):
- Kundenzentrum Hamburg-Mitte
- Kundenzentrum Altona
- Kundenzentrum Eimsbüttel
- Kundenzentrum Wandsbek
- Kundenzentrum Harburg
- Kundenzentrum Bergedorf
4. Terminvereinbarung
In Hamburg ist eine Ummeldung nur mit Termin möglich – spontane Vorsprachen sind in der Regel nicht erlaubt. Die Stadt bietet dafür ein zentrales Online-Terminportal unter https://www.hamburg.de/kundenzentrum/ an. Dort kannst du sehen, welche Kundenzentren in welchem Zeitraum noch freie Termine anbieten.
Tipps zur Terminbuchung:
- Sei früh dran! Termine sind oft mehrere Wochen im Voraus ausgebucht.
- Prüfe regelmäßig die Verfügbarkeit – es werden auch kurzfristig Termine freigegeben.
- Wenn du zeitlich flexibel bist, findest du meist morgens oder abends schneller einen Slot.
5. Welche Unterlagen braucht man für die Ummeldung?
Damit die Ummeldung reibungslos klappt, solltest du alle erforderlichen Dokumente vorbereitet haben. Das sind in der Regel:
Pflichtunterlagen:
- Personalausweis und/oder Reisepass (ggf. auch von Familienmitgliedern)
- Wohnungsgeberbestätigung (nicht zu verwechseln mit dem Mietvertrag!)
- Vollmacht, falls du jemanden beauftragst, die Ummeldung für dich zu übernehmen
Was ist eine Wohnungsgeberbestätigung?
Dieses Dokument bestätigt, dass du tatsächlich in die neue Wohnung eingezogen bist. Es muss vom Vermieter oder Eigentümer ausgefüllt und unterschrieben werden – nicht von dir selbst. Seit dem Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes im Jahr 2015 ist diese Bestätigung Pflicht. Ein Mietvertrag reicht ausdrücklich nicht aus.
Ein Musterformular findest du auf hamburg.de oder bekommst es direkt beim Vermieter.
6. Ummeldung für Familien oder WG-Bewohner
Wenn du mit deiner Familie umziehst, könnt ihr euch gemeinsam ummelden. Dabei reicht es, wenn ein volljähriges Familienmitglied den Termin wahrnimmt – allerdings müssen alle Personalausweise und Unterlagen mitgebracht werden.
Wer in eine Wohngemeinschaft zieht, muss sich einzeln ummelden – auch hier ist die Wohnungsgeberbestätigung nötig.
7. Was passiert nach der Ummeldung?
Nach erfolgreicher Ummeldung erhältst du eine Meldebestätigung (früher: „Anmeldebestätigung“). Diese brauchst du unter anderem für:
- Banken (Adressänderung)
- Versicherungen
- Kfz-Zulassungsstelle (bei Haltern von Fahrzeugen)
- Arbeitgeber
- Krankenkasse
- Telefon- und Internetanbieter
Außerdem wird deine neue Adresse im Personalausweis direkt aktualisiert – kostenlos.
8. Sonderfall: Nebenwohnung in Hamburg
Falls du nach Hamburg ziehst, aber deine Hauptwohnung in einer anderen Stadt behältst, musst du in Hamburg eine Nebenwohnung anmelden. Dafür gelten eigene Regelungen. Wichtig zu wissen:
- Auch für Nebenwohnungen gilt die Meldepflicht.
- Du musst bei der Anmeldung angeben, wo sich deine Hauptwohnung befindet.
- Hamburg erhebt eine Zweitwohnungssteuer in Höhe von derzeit 8 % der Jahresnettokaltmiete. Diese musst du beim Finanzamt Hamburg-Nord anmelden.
9. Was passiert, wenn ich die Ummeldung vergesse?
Wie oben erwähnt, kannst du bei einer verspäteten Ummeldung mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro rechnen. Es gibt aber keine automatische Strafe – das Amt prüft den Einzelfall. Wer glaubhaft machen kann, dass ein Termin nicht früher verfügbar war oder persönliche Umstände die Verspätung verursacht haben, kann mit Milde rechnen.
Trotzdem: Sich rechtzeitig zu kümmern, ist in jedem Fall empfehlenswert.
10. Ummeldung von Fahrzeugen
Wenn du ein Auto oder Motorrad auf dich zugelassen hast, musst du auch das beim Landesbetrieb Verkehr (LBV) ummelden. Die Wohnsitzummeldung bei der Meldebehörde reicht nicht aus!
Zuständig für die Adressänderung im Fahrzeugschein:
- Landesbetrieb Verkehr Hamburg
- Termine über https://www.hamburg.de/lbv/
Vergiss auch nicht, deiner Kfz-Versicherung und ggf. der Steuerstelle die neue Adresse mitzuteilen.
11. Ummelden bei anderen Stellen
Neben dem Meldeamt solltest du deine neue Adresse auch anderen Stellen mitteilen, z. B.:
- Post (Nachsendeauftrag)
- Arbeitgeber
- Finanzamt (wird meist automatisch informiert, kann aber sinnvoll sein)
- Schulen und Kindergärten
- Krankenkasse
- Banken, Versicherungen
- Online-Shops oder Versanddienste
Ein Nachsendeauftrag bei der Deutschen Post ist zwar kostenpflichtig, aber sehr empfehlenswert – für 12 Monate kostet er etwa 30 €.
12. Was ist mit dem Rundfunkbeitrag?
Jede Wohnung in Deutschland ist beitragspflichtig für den Rundfunkbeitrag (früher GEZ). Nach einem Umzug musst du deine neue Adresse beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice angeben. Das geht einfach online unter www.rundfunkbeitrag.de.
Tipp: Wenn du in eine WG ziehst, prüfe vorher, ob bereits jemand den Beitrag zahlt. Pro Wohnung wird er nur einmal erhoben.
13. Checkliste: Ummelden nach dem Umzug in Hamburg
Hier eine praktische Übersicht:
✅ Termin im Kundenzentrum frühzeitig vereinbaren ✅ Personalausweis/Reisepass bereithalten ✅ Wohnungsgeberbestätigung besorgen ✅ Meldebestätigung aufbewahren ✅ Adressänderung bei weiteren Stellen durchführen ✅ Fahrzeug ggf. separat beim LBV ummelden ✅ Rundfunkbeitrag aktualisieren ✅ Nachsendeauftrag einrichten
Ein Umzug ist immer aufregend – aber eben auch mit viel Organisation verbunden. Die Ummeldung in Hamburg ist dabei ein Pflichtpunkt, den man nicht aufschieben sollte. Wer rechtzeitig einen Termin bucht, die nötigen Unterlagen parat hat und sich ein wenig vorbereitet, hat den Gang zum Kundenzentrum schnell erledigt. Und danach? Kannst du dich voll und ganz auf dein neues Zuhause konzentrieren.
Willkommen in Hamburg – und viel Erfolg beim Ankommen!